Neue Sportbootführerscheinverordnung

Die neue Sporbootführerscheinverordnung ist in Kraft getreten und einiges hat sich geändert.

Die wichtigsten Änderungen:

Die beiden bisher getrennten Bootsführerscheine Binnen/ See werden zu einem Sportbootführerschein zusammengefasst, welcher mit Beginn 2018 im handlichen Scheckartenformate ausgegeben werden soll. Auf dem neuen Bootsführerschein wird vermerkt, ob dieser nur für den Geltungsbereich Binnen, See oder für beide Geltungsbereiche gilt. Die abzulegenden Prüfungen für die beiden Geltungsbereiche sind weitesgehend identisch mit den Prüfungen, die man bisher für die beiden Scheine SBF Binnen bzw. SBF See ablegen musste. Änderungen am Fragenkatalog betreffen fast ausschließlich Begrifflichkeiten.

Mit Ausnahme des Rheins kann man mit dem neuen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen Boote mit einer Länge <20m plus Runder und Bugspriet führen. Auf dem Rhein bleibt es bei der <15m Regelung. Die Auschlussfrist bei Prüfungsanmeldungen beträgt nur noch 7 Tage, anstatt 14 Tagen.
Der amtliche Prüfer bei Prüfungen für den Sportbootschein See entfällt, infolgedessen können Prüfungen für den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen auch im Ausland abgenommen werden und die Prüfungsauschüsse des DMYV ev. und des DSV sind nun beide gleichermaßen berechtigt, Prüfungen für beide Geltungsbereiche abzunehmen. In unserem konkreten Fall führt dies dazu, dass nun auch der Prüfungsausschuss Koblenz des DMYV, See- und Kombiprüfungen abnehmen kann.
Unsere Kunden können nun also aus noch mehr Prüfungsterminen wählen und Ihren Kursverlauf noch besser ihren individuellen Erfordernissen anpassen.